Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für GutscheinSeppl
Stand: 20. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von GutscheinSeppl ist newartmedia Internet Service, Frank Haubold, Oststr. 41, 09648 Mittweida (nachfolgend „Anbieter“). Diese AGB gelten für Verträge über die Nutzung der webbasierten GutscheinSeppl-Software. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand
GutscheinSeppl stellt je nach gebuchtem Tarif Funktionen zur Erstellung, Verwaltung, Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen sowie weitere im jeweiligen Tarif beschriebene Funktionen bereit. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Leistungsbeschreibung.
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht den wirtschaftlichen Erfolg des Gutscheinverkaufs des Kunden.
3. Gutscheinumsätze und Zahlungsanbieter
GutscheinSeppl ist nicht Verkäufer der vom Kunden angebotenen Gutscheine und nimmt die Gutscheinumsätze des Kunden nicht für eigene Rechnung entgegen. Soweit Onlinezahlungen angeboten werden, erfolgt die Zahlungsabwicklung über das vom Kunden angebundene eigene Konto bei dem jeweiligen Zahlungsdienstleister. Für dessen Leistungen und Gebühren gelten die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
4. Vertragsschluss und Testphase
Die Darstellung der Tarife stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Buchungsprozesses und Annahme durch den Anbieter zustande. Soweit eine kostenlose Testphase angeboten wird, gelten deren im Buchungsprozess genannten Dauer und Bedingungen. Eine kostenpflichtige Nutzung beginnt erst entsprechend der bei der Buchung ausdrücklich bestätigten Tarifwahl.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise und Abrechnungsintervalle. Angegebene Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem gewählten Monats- oder Jahrestarif im Voraus. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungsintervall. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den entsprechenden Abrechnungszeitraum, sofern er nicht zum Ende der laufenden Vertragsperiode gekündigt wird. Eine ausgesprochene Kündigung beendet den Zugang erst zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit und kann, soweit technisch angeboten, bis dahin zurückgenommen werden.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Unternehmens-, Gutschein-, Steuer- und Produktangaben sowie für die rechtliche Zulässigkeit seiner Gutscheinangebote verantwortlich. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen oder die technische Sicherheit des Dienstes beeinträchtigen.
8. Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Funktionen dürfen weiterentwickelt werden, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen des gebuchten Tarifs nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Rahmen der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bereitgestellt.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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